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   VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95   

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VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95 (https://dejure.org/1998,11826)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.1998 - 13 UE 1304/95 (https://dejure.org/1998,11826)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 13 UE 1304/95 (https://dejure.org/1998,11826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 2 Nr 3 AuslG, § 53 Abs 5 AuslG, § 55 Abs 2 AuslG
    Berücksichtigung der Gefahr einer Doppelbestrafung im Ausland im Rahmen des Ausweisungsermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95
    Zu diesen in den Abwägungsvorgang einzustellenden allgemeinen Nachteilen gehört auch eine dem Ausländer in dem Aufnahmestaat drohende zusätzliche Bestrafung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 -, BVerwG 78, 285 (290 ff.)).

    Zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung stellte sich dagegen die Gefahr einer erneuten Bestrafung des Klägers wegen des bereits in Deutschland abgeurteilten Sittlichkeitsdelikts lediglich als hypothetische Möglichkeit dar, der nachzugehen den Behörden im Rahmen des von ihnen auszuübenden Ermessens nicht aufgetragen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 -, a. a. O., S. 295).

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch der des vorliegend entscheidenden Senats (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 10, und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 9, sowie Urteil des Senats vom 2. August 1993 - 13 UE 1134/92 -) ist auch die Ausweisung eines Ausländers, der durch § 48 Abs. 1 AuslG besonders vor Ausweisung geschützt ist, nicht nur aus Gründen der Spezialprävention, sondern auch aus generalpräventiven Erwägungen möglich.

    Die Frage, ob derartige konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte für drohende Gefahren und Nachteile für den Ausländer im Aufnahmestaat vorliegen, beantwortet sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung als dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in § 45 Abs. 2 AuslG die bei der Ausübung des Ausweisungsermessens zu berücksichtigenden Belange des Ausländers nicht abschließend aufgeführt sind und es den mit der Ausweisung befaßten Behörden deshalb - wie auch unter Geltung der früheren Regelung in § 10 AuslG a. F. - nach wie vor aufgegeben ist, Nachteile und Gefahren, die dem Ausländer in seinem Heimatstaat drohen, ohne Duldungsgründe zu sein, in den Abwägungsvorgang einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 (252 ff.)).

    Einer Berücksichtigung von drohenden Nachteilen und Gefahren im Aufnahmestaat bedarf es nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nämlich nur dann, wenn hierfür konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte bestehen (BVerwG, Urteil vom 19. November 1996, a. a. O., S. 253).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch der des vorliegend entscheidenden Senats (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 10, und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 9, sowie Urteil des Senats vom 2. August 1993 - 13 UE 1134/92 -) ist auch die Ausweisung eines Ausländers, der durch § 48 Abs. 1 AuslG besonders vor Ausweisung geschützt ist, nicht nur aus Gründen der Spezialprävention, sondern auch aus generalpräventiven Erwägungen möglich.
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95
    Bei derartigen sogenannten Leidenschaftstaten kann auch die strengstmögliche Sanktion und damit auch eine hierauf gestützte Ausweisung vergleichbare Taten potentieller Täter mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen schwerlich verhindern (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30 und vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 -, BVerwGE 60, 75 (78)).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95
    Bei derartigen sogenannten Leidenschaftstaten kann auch die strengstmögliche Sanktion und damit auch eine hierauf gestützte Ausweisung vergleichbare Taten potentieller Täter mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen schwerlich verhindern (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30 und vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 -, BVerwGE 60, 75 (78)).
  • VGH Hessen, 31.10.1994 - 13 TH 2434/94

    Keine Berücksichtigung der lediglich allgemein bestehenden Möglichkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95
    Dieser Rechtsprechung schließt sich der Senat an und gibt seine gegenteilige, der Ansicht des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Gerichtsbescheid entsprechende Auffassung im Beschluß vom 31. Oktober 1994 - 13 TH 2434/94 -, InfAuslR 1995, 61, auf.
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 9 UE 3213/94

    Verwerfung einer verspäteten Berufung durch Beschluß im Falle eines

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UE 1304/95
    Unter diesen Umständen ist eine Entscheidung durch Beschluß gemäß § 130 a VwGO ungeachtet der Tatsache zulässig, daß auch das Verwaltungsgericht über die Klage des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden hat (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10. Juli 1995 - 9 UE 3213/94 -, NVwZ-RR 1996, 543).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Im Übrigen wird bei einer solchen Tat zwar angenommen , dass auch in Bezug auf die strengstmögliche Sanktion potentielle Täter mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von der Begehung einer ähnlichen Tat abgehalten werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1980 - I C 90.76 -, juris Rn. 11, und Beschluss vom 18.12.1984 - 1 B 148.84 -, juris Rn. 7), insoweit aber für hinreichend erachtet, dass Ausländer durch die Ausweisung davon abgehalten werden, die Bedingungen herbeizuführen, unter denen sie sich in einem Zustand befinden, in dem es zur Straftat kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.1973 - I C 33.72 -, juris Rn. 35; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.06.1998 - 13 UE 1304/95 -, juris Rn. 23).
  • OVG Hamburg, 15.06.2015 - 1 Bf 163/14

    Ausländerrechtliche Ausweisung; Zugrundelegung strafgerichtlicher Feststellungen;

    Insoweit ist zwar anerkannt, dass in Bezug auf elementar eruptive Gewalttaten auch die strengstmögliche Sanktion potentielle Täter mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von der Begehung einer ähnlichen Tat wird abhalten können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1984, 1 B 148/84, InfAuslR 1985, 101, juris Rn. 7; Urt. v. 26.2.1980, 1 C 90/76, BVerwGE 60, 75; juris Rn. 11); insoweit kann es ggf. aber hinreichend sein, dass Ausländer durch die Ausweisung davon abgehalten werden, die Bedingungen herbeizuführen, unter denen sie dann im Zustand verminderter oder gar fehlender Schuldfähigkeit Straftaten begehen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 25.6.1998, 13 UE 1304/95, AuAS 1998, 232, juris Rn. 23), oder davon abgehalten werden, Messer, Waffen bzw. ähnliche gefährliche Werkzeuge bereit zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.5.1973, I C 33/72, BVerwGE 42, 133, juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 18 B 350/08

    Kein Abschiebungsschutz für Al-Tawhid-Straftäter

    OVG NRW, Beschlüsse vom 20.10.1993 - 18 B 2313/93 -, vom 25.9.1995 - 18 B 2949/94 - und vom 7.8.2001 - 18 A 2065/96 - (insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 29.02 -); OVG NRW, Beschluss vom 24.2.1994 - 17 B 2121/92 - Hess. VGH, Beschlüsse vom 8.5.1995 - 12 UE 3336/94 -, EZAR 032 Nr. 11, und vom 25.6.1998 - 13 UE 1304/95 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.7.2002 - 13 S 1871/01 -, EZAR 043 Nr. 55; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.1.2004 - 1 L 4472/03.A - Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Rn. 56, jeweils m.w.N.
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